Hybrid-Wärmepumpensysteme

Hybrid-Heizungsanlagen mit Wärmepumpe sind im Heizungsbau besonders dann sinnvoll, wenn bereits ein fossiler Wärmeerzeuger vorhanden ist, dieser aber noch relativ neu und wirtschaftlich einsetzbar bleibt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den vorhandenen Kessel nicht voreilig zu demontieren, sondern die Anlage bivalent zu betreiben: die Wärmepumpe deckt im Normal- und Niedertemperaturbetrieb den größten Anteil, während der fossile Erzeuger als Spitzen- oder Zuschaltwärme zum Einsatz kommt. Planung, Regelung und hydraulische Einbindung müssen so ausgelegt werden, dass Laufzeiten, Effizienz und Amortisation des bestehenden Kessels berücksichtigt werden und unnötige Stillstandszeiten vermieden werden.

Ein häufiges technisches Hindernis ist ein zu kleiner Netzanschluss für die elektrische Versorgung der Wärmepumpe. Hier sind verschiedene Maßnahmen denkbar: Auswahl einer kleineren oder leistungsgeregelten Wärmepumpe, Lastmanagement mit zeitlich optimierter Zuschaltung, Einsatz von thermischen Speichern zur Lastglättung oder die Kombination mit Photovoltaik und Batteriespeicher zur Eigenstromnutzung. In manchen Fällen lohnt sich ein Antrag auf Netzverstärkung beim Netzbetreiber, in anderen Fällen werden Lösungen mit soft-start bzw. Sanftanlauf, kaskadierten Aggregaten oder intelligenter Steuerung bevorzugt, um den vorhandenen Anschlussrahmen nicht zu überschreiten.

Bei der Trinkwassererwärmung bestehen besondere hygienische und bauordnungsrechtliche Anforderungen, die beim Einsatz einer Wärmepumpe im Hybrid-Konzept berücksichtigt werden müssen. Häufig ist ein zusätzlicher Frischwasserstation- oder Plattenwärmetauscher nötig, um hygienische Trennung und ausreichende Temperaturen zu gewährleisten; alternativ sind Speicher mit Temperaturaufschichtung und elektrischer oder gasbetriebenen Nachheizung verbreitet, um bei Bedarf schnell auf >60 °C für Legionellenprophylaxe zu kommen. Die Regelung muss Zirkulationsverluste, zusätzliche Erwärmungszyklen zur Keimbekämpfung sowie Wartungsintervalle berücksichtigen und die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie einschlägiger Normen im Heizungsbau einhalten.

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